Archiv für die Kategorie „Rechtliches“
Mieter zündet Kinderwagen an
In Berlin Neukölln wurde am 5. Januar ein in einer Kellernische abgestellter Kinderwagen offensichtlich vorsätzlich in Brand gesteckt. Ein 71 jähriger Tatverdächtiger wurde auf Grund seiner stark mit Ruß geschwärzten Hände vom Brandkommissariat des Landeskriminalamtes Berlin festgenommen.
Denkbar ist, dass der Kinderwagen Sportwagen, da im öffentlichen Bereich des Hauses abgestellt, ein Ärgernis für den Täter darstellte.
Grundsätzlich dürfen Kinderwagen in öffentlichen Bereichen eines Hauses von Mietern abgestellt werden. Es gilt jedoch ein paar Regeln beim Abstellen des Kinderwagens zu beachten. siehe den Artikel Kinderwagen dürfen im Flur stehen!
Buggys Kinderwagen: EU Richtlinie sorgt für Ärger
Sicherheit für Buggys Kinderwagen auf Rolltreppen
Die neue EU Richtlinie “EN 115″ welche die Sicherheit für Buggys – Kinderwagen auf Rolltreppen verbessern soll gilt seit 1. Januar und sorgt für jede Menge Ärger unter jungen Müttern und Vätern.
Wo früher im Kaufhaus die Rolltreppe mit dem Kinderwagen benutzt werden konnte ist jetzt ein Verbotsschild mit durchgestrichenem Kinderwagen angebracht. Natürlich kann man wie bisher sein Kind trotzdem im Kinderwagen Buggy via Rolltreppe befördern -verbieten kann einem das niemand – allerdings kann es bei etwaigen Unfällen rechtliche Konsequenzen haben.
Die rechtlichen Konsequenzen liegen darin, dass der Kinderwagen / Buggy Halter keine Haftungsansprüche gegen das Kaufhaus oder den Rolltreppenhersteller mehr geltend machen kann. Juristisch haben sich diese gegen die scheinbar zunehmenden Unfälle auf Rolltreppen mit Buggys Kinderwagen abgesichert.
Um auf der sicheren Seite zu sein und um mögliche Unfälle zu vermeiden empfiehlt der Autor daher das Benützen der Fahrstühle, wenn Mama oder Papa mit dem Buggys Kinderwagen unterwegs ist.
Maclaren Kinderwagen Buggys: Vorbeugungsmaßnahmen
Der bekannte Kinderwagen und Buggy Hersteller Maclaren hat sich zur Gefahrenvorbeugungsmaßnahmen bei seinen Buggymodellen entschieden und bietet sogenannte Buggykits an um das die Klappgelenke der Buggys zu verdecken.
In den USA kam es beim Auf- und Zusammenklappen der Kinderwagen Buggys der Firma Maclaren wiederholt zu Unfällen. So hatten Babys und Kleindkinder beim Aufbau- und Zusammenklappvorgang der Buggys sich die Finger eingeklemmt und mussten medizinisch versorgt werden.
Die Ursache der Verletzungen der Kinder liegt, so wie es sich darstellt, nicht bei den Kinderwagen Buggys von Maclaren, sondern viel mehr an der mangelnden Sorgsamkeit der Eltern. So steht unter anderen in den Bedienungsanleitungen zu den Buggys von Maclaren geschrieben, dass Kinder beim Auf- und Zusammenklappvorgang Abstand zu halten haben. Nach Maclarens Presseerklärung vom 18. November besteht bei einem aufgeklappten Buggy keinerlei Verletzungspotential.
Das sogenannten “Buggykit” zum Verhindern eines solchen Unfalls wird es nur in den USA geben. Es ist zu vermuten dass der Kinderwagen Buggy Hersteller Maclaren Angst hat in den USA auf Schadensersatz (Schmerzensgeld) verklagt zu werden. In den USA waren “Opfer”, in den nach deutschen Maßstäben haarsträubende Schmerzensgeldklagen, erfolgreich. So musste eine berühmte amerikanische Kaffeekauskette mehrere Millionen US Dollar Schmerzensgeld bezahlen weil ein Kunde sich die Zunge an heißem Kaffee verbrannt hatte und ein Hinweis auf der Kaffeetasse fehlte, dass der Inhalt heiß sein könnte.
In Deutschland ist für Eltern die einen Kinderwagen oder Buggy von Maclaren besitzen keine “Buggykit” Aktion vorgesehen. Besorgte Eltern können sich ein solches Kit jedoch beim Hersteller jedoch individuell per E-Mail anfordern. Siehe Link: Maclaren Kontakt
Hier noch einmal die wesentlichsten Vorsichtsmassnahmen beim Aufstellen eines Buggys zusammengefasst (Quelle: siehe Mclaren Presseerklärung):
- Es gilt die Kinder beim Zusammenklappen und Aufklappen des Buggys ausreichend fern zu halten
- Bremsen der Kinderwagenbuggys beim Stehenbleiben immer betätigen
- Niemals Kinder unaufbesichtigt im Buggy lassen!!! Kein Buggy Sicherheitsgurt kann die Aufsichtspflicht ersetzen!
- Kein Klettern oder Spielen der Kinder auf dem Buggy!
- Niemals zwei Kinder auf einmal in einem Buggy transportieren!
- Buggy beim Abstieg einer Treppe immer rückwärts gerichtet hinunterfahren!
Mehr zu dem Thema finden Sie in der original Presseerklärung auf: http://www.maclarenbaby.com/europe/component/option,com_wrapper/Itemid,98889686/lang,de/
Kinderwagen dürfen im Flur stehen!
Das Amtsgericht Aachen hat entschieden: Durch die Nutzung des Hausflurs als Abstellfläche für Kinderwagen oder Rollatoren wird die Nutzung dessen nicht unangemessen eingeschränkt, auch dann nicht wenn die Hausordnung dies ausdrücklich verbietet. Der Vermieter kann demnach das Parken eines Kinderwagens im Hausflur nicht untersagen. Es gilt dennoch der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. So muss der Mieter den Kinderwagen (Buggy) zusammenklappen und den Vermieter von der Absicht einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen informieren.
Der Kinderwagen darf nicht vor die Briefkästen des Vermieters oder anderer Mitmieter gestellt werden und auch nicht den Hausflur versperren, so dass der Fluchtweg beeinträchtigt wäre.