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Buggys Kinderwagen: EU Richtlinie sorgt für Ärger

Sicherheit für Buggys Kinderwagen auf Rolltreppen

Die neue EU Richtlinie “EN 115″ welche die Sicherheit für Buggys – Kinderwagen auf Rolltreppen verbessern soll gilt seit 1. Januar und sorgt für jede Menge Ärger unter jungen Müttern und Vätern.

Wo früher im Kaufhaus die Rolltreppe mit dem Kinderwagen benutzt werden konnte ist jetzt ein Verbotsschild mit durchgestrichenem Kinderwagen angebracht. Natürlich kann man wie bisher sein Kind trotzdem im Kinderwagen Buggy via Rolltreppe befördern -verbieten kann einem das niemand – allerdings kann es bei etwaigen Unfällen rechtliche Konsequenzen haben.

Die rechtlichen Konsequenzen liegen darin, dass der Kinderwagen / Buggy Halter keine Haftungsansprüche gegen das Kaufhaus oder den Rolltreppenhersteller mehr geltend machen kann. Juristisch haben sich diese gegen die scheinbar zunehmenden Unfälle auf Rolltreppen mit Buggys Kinderwagen abgesichert.

Um auf der sicheren Seite zu sein und um mögliche Unfälle zu vermeiden empfiehlt der Autor daher das Benützen der Fahrstühle, wenn Mama oder Papa mit dem Buggys Kinderwagen unterwegs ist.

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